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AGBs

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an einem von Uta Müller angebotenen Kurs, einer Trainings- oder einer Therapieienheit

 

 

I. Vertragsgegenstand

1. Diese AGB gelten zwischen Uta Müller, Lessingstr. 9, 87435 Kempten  (im Folgenden "Trainerin" genannt) und dem Kunden/ der Kundin (im Folgenden "Kunde" oder "Teilnehmer" genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen, Workshops und Einzeltrainings (im Folgenden "Kurs" genannt).

2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen der Trainerin. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

II. Vertragsabschluss

1. Grundlage des Angebots der Trainerin und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kursbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. das individuell erstellte Angebot der Trainerin.

2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail oder facebook. Mit der Buchung bietet der Kunde der Trainerin den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die Trainerin zustande.

 

III. Bezahlung

Die volle Kursgebühr ist am ersten Kurstag vor Beginn des Kurses in bar, oder vorab bis zu einem von der Trainerin benannten Datum per Überweisung auf ein von der Trainerin benanntes Konto, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.

 

IV. Preise und Leistungen

1. Die Preise richten sich nach der jeweiligen Kursausschreibung der Trainerin, bzw. sind auf www:equimotionalebalance.de einzusehen.

2. Bei Buchung eines Leihpferdes ist die Stellung der erforderlichen Ausrüstung des Pferdes im Kurspreis enthalten.

3. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpflegung des Kunden.

 

V. Rücktritt des Kunden / Stornogebühren

1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email vorliegen.

2. Die Rücktrittskosten betragen

vom 42. bis 22. Tag vor Beginn des Kurses: 25 % des Gesamtpreises

vom 21. bis 15. Tag vor Beginn des Kurses: 50 % des Gesamtpreises

vom 14. bis 3 Tage vor Beginn des Kurses: 75 % des Gesamtpreises

2 Tage vor bis zu Beginn des Kurses: 100 % des Gesamtpreises

3. Nimmt der Kunde Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

4. Absage von Einzeltrainings: bis 24 Stunden vorher entstehen keine Stornokosten, danach werden 100% der Einheit berechnet.

 

VI. Ersatzteilnehmer

1. Bis zum Beginn der Veranstaltung ist der Teilnehmer berechtigt, eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an die Trainerin und ihrer Zustimmung. Die Trainerin hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

2. Findet der zurückgetretene Kunde keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich die Trainerin, selbst Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies der Trainerin, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten.

3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein.

 

VII. Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch die Trainerin

Die Trainerin ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:

1. ohne Einhaltung einer Frist:

a) Wenn der Kunde die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat.

b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Kunde falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung des Kurses erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt.

c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Kurspreis nebst bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Kurspreises besteht in diesen Fällen nicht.

2. bis unmittelbar vor Kursbeginn oder während des Kurses:

a) Wenn der Kurs nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit der Trainerin oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

b) Wenn die von der Trainerin zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

c) In diesen Fällen wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.

Der Kunde hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch die Trainerin nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Programmänderungen durch die Trainerin sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung des Kurses nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während des Kurses kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer von der Trainerin nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Kurspreises.

 

VIII. Mitwirkungspflicht

1. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.

3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

IX. Haftungsbestimmungen

1. Die Trainerin und ihre Leihpferde sind haftpflichtversichert.

2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.

3. Für Schäden, die der Kunde oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer des Kurses verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Kunde verpflichtet ist.

4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainerin schließt die Haftung wegen aller dem Kunden durch leichte Fahrlässigkeit der Trainerin oder ihrer Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung der Trainerin gedeckt sind. Ferner stellt der Kunde die Trainerin im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen ihrer Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

5. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Kurses, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

6. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen.

Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/ oder ohne Reithelm dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.

7. Die von der Trainerin eingesetzten Helfer und Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und Namen der Trainerin.

8. Das Konsumieren von Alkohol auf dem Kurs durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.

 

X. Bestimmungen zur Teilnahme von Pferden

1. Vom Kunden zum Kurs mitgebrachte Pferde müssen über einen aktuellen Impfschutz verfügen, dessen Umfang von der Trainerin vorgegeben wird. Auf Verlangen der Trainerin ist der Equidenpass vorzulegen.

2. Vom Kunden zum Kurs mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen der Trainerin ist hierüber vor Beginn des Kurses eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

3. Vom Kunden zum Kurs mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der das Risiko der Arbeit mit ungewöhnlichen Zäumungen mitversichert ist. Auf Verlangen der Trainerin ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

4. Während des gesamten Kurses trägt der Reiter/Pferdebesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Pferdes und bleibt Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB.

5. Das vom Teilnehmer zum Kurs mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein an dem Kurs teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn des Kurses mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme dem Kurs dar. Vor Beginn des Kurses ist der Trainerin die Vorerkrankung/Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen.

 

 

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

XII. Fotos & Unterlagen

1. Eventuell während des Kurses aufgenommene Fotos und Videos dürfen von der Trainerin für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden.

2. Die von der Trainerin gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Die Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Trainerin.

 

XIII. Datenschutz

1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden von der Trainerin ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

2. Die Trainerin sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Missbrauch.

 

XIV. Schlussbestimmungen:

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Trainerin.

 

 

Stand: September 2019

 

 

 

 

 

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